Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Rechtsfolge: tatsächliche Wiederherstellung eines vergleichbaren Zustands
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und will ein neues Haus.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Anspruchsgrenze: Rechtliche Unzulässigkeit
Behörde B hat in der leerstehenden Wohnung des Immobilienhais H den geflüchteten G untergebracht. Gegenüber H erging eine befristete Duldungsverfügung. Nach Ablauf der Frist wird G nirgendwo anders untergebracht, weil es keine alternative Unterkunft gibt. H will das nicht hinnehmen.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
TB Merkmale
Polizeibehörde P hat die Kamera der demonstrierenden D beschlagnahmt, weil diese damit Polizeigewalt dokumentiert hat. Als sich herausstellt, dass die Beschlagnahme rechtswidrig ist, hebt P den Beschlagnahmebescheid auf. D will ihre Kamera zurück.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall: Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch
Die Polizeibehörde P erlässt einen Durchsuchungsbescheid gegenüber Hackerin H. Bei der Durchsuchung wird Hs Haus komplett auf den Kopf gestellt und die Eingangstür beschädigt. Später stellt sich heraus, dass die Durchsuchung rechtswidrig war. H will, dass die Eingangstür repariert wird.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall: Anspruch Bürger gegen Behörde
Investorin I zahlt aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags 10.000 Euro an die Gemeinde G, damit diese die Erschließung einiger Baugrundstücke vorantreibt, auf denen I Immobilien errichten will. Der öffentlich-rechtliche Vertrag stellt sich als nichtig heraus.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Abwandlung: Konkret drohender VA
Die zuständige Behörde B teilt Gastwirtin W mit, dass sie beabsichtigt, ihre Gaststättenerlaubnis zu widerrufen. Da W sich zur Zeit finanziell gerade so über Wasser hält, wäre bereits ein Tag, an dem sie ihre Kneipe nicht öffnet, ein großes Problem für sie. Sie will, dass B den Widerruf gar nicht erst erlässt.
Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Öffentlich-rechtlicher allgemeiner Folgenbeseitigungsanspruch
Behörde B ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Deiches in Sturmbüttel verantwortlich. Weil B diese Pflicht nicht erfüllt, hält der Deich dem Hochwasser nicht mehr stand. Dadurch wird das Grundstück von Hansi (H) überschwemmt. Dieser verlangt, dass B sein Grundstück wieder in Ordnung bringt.