Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: Fahrnisverbindung - Alleineigentum (§ 947 Abs. 2 BGB)
Abwandlung: Fahrnisverbindung - Alleineigentum (§ 947 Abs. 2 BGB)
17. August 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (16.860 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümerin eines automatischen Luftentfeuchters. Designer D stört sich an der „scheußlichen Optik“ der Maschine und ummantelt sie – aus rein ästhetischen Gründen - durch Verschweißen untrennbar mit einer Hülle.
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