Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Grundfall: Vermischung (§ 948 BGB)
Grundfall: Vermischung (§ 948 BGB)
19. Juli 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (11.535 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G und L organisieren eine Party. Zu diesem Zweck bereiten sie auch eine Bowle vor. G schüttet dazu eine Flasche Sekt (Wert: €4), der ihr gehört in eine Schale. L füllt die Schale dann mit ihr gehörendem Orangensaft (Wert: €1) auf.
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