Grundfall: Verarbeitung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der verarmte K stiehlt dem S einen Marmorblock (Wert: €100) und meißelt daraus eine Statue der Göttin Justitia (Wert: €250). S spürt K auf und meint, die Statue gehöre ihm.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Verarbeitung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K könnte Eigentum an der Statue durch Verarbeitung nach § 950 Abs. 1 BGB erworben haben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bildhauerei des K ist eine Verarbeitung bzw. Umbildung.
Ja, in der Tat!
3. Hat K eine neue Sache geschaffen?
Ja!
4. Der Verarbeitungswert beträgt €250.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Ist der Verarbeitungswert der Bildhauerei erheblich geringer als der Wert des Ausgangsrohstoffes (§ 950 Abs. 1 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Ein Eigentumserwerb nach § 950 Abs. 1 BGB ist vorliegend ausgeschlossen, da K den Mamorblock gestohlen hat.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.