(Fall) Verhältnis zur gewillkürten Erbfolge
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der verwitwete E hinterlässt bei seinem Tod seinen Sohn S und seine Tochter T. In seinem Testament bestimmt er den Nachbar N zum alleinigen Erben.
Einordnung des Falls
(Fall) Verhältnis zur gewillkürten Erbfolge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge sind die Abkömmlinge S und T die alleinigen Erben des E.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Die gesetzliche Erbfolge kann auch neben der gewillkürten Erbfolge in Betracht kommen.
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Ja!
3. Die Abkömmlinge des E gehen leer aus.
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Nein, das ist nicht der Fall!
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Jose
26.7.2021, 19:34:10
Wie erkennt man, ob ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung bzgl. eines Bruchteils vorliegt?

Lukas_Mengestu
30.7.2021, 15:16:59
Hallo Jose, dies ist letztlich durch Auslegung des Testaments zu ermitteln. Will der Erblasser dem Begünstigten lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch einräumen, so liegt ein Vermächtnis vor. Will er dagegen, dass der Begünstige unmittelbar Eigentümer des Nachlasses wird (auch wenn es nur ein Bruchteil ist), so liegt eine Erbeinsetzung vor. Ist eine Abgrenzung im Einzelfall unklar, so ist der Auslegungsregel des § 2087 BGB zu folgen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team