Zivilrecht

Sachenrecht

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Verbindung mit einem Grundstück durch Modernisierung, § 946 BGB

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Verbindung mit einem Grundstück durch Modernisierung, § 946 BGB

23. Mai 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Hausherrin H will aufgrund stark steigender Energiekosten ihr Haus modernisieren und hierfür neue intelligente Fenster einbauen lassen. Sie beauftragt Unternehmerin U mit dem Einbau neuer Fenster. U besorgt die Fenster und baut sie ein.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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