Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Verbindung mit einem Grundstück durch Modernisierung, § 946 BGB
Verbindung mit einem Grundstück durch Modernisierung, § 946 BGB
19. Juli 2025
4 Kommentare
4,6 ★ (16.595 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hausherrin H will aufgrund stark steigender Energiekosten ihr Haus modernisieren und hierfür neue intelligente Fenster einbauen lassen. Sie beauftragt Unternehmerin U mit dem Einbau neuer Fenster. U besorgt die Fenster und baut sie ein.
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