Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 2a: Aktive Beschaffung von Informationen
Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 2a: Aktive Beschaffung von Informationen
29. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (10.182 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Privatperson P ist sensationslustig und fertigt deshalb in seiner Freizeit Ton- und Bildaufnahmen von Verkehrsunfällen an. Beim letzten Verkehrsunfall gerät P jedoch mit der Polizei aneinander und erhält einen Platzverweis.
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