Öffentliches Recht

Grundrechte

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)

Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 2a: Aktive Beschaffung von Informationen

Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 2a: Aktive Beschaffung von Informationen

29. August 2025

3 Kommentare

4,8(10.182 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Privatperson P ist sensationslustig und fertigt deshalb in seiner Freizeit Ton- und Bildaufnahmen von Verkehrsunfällen an. Beim letzten Verkehrsunfall gerät P jedoch mit der Polizei aneinander und erhält einen Platzverweis.

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