Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen
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Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen
24. März 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeitschriftenliebhaber Z liest die Zeitschrift "BingeEating4u". Gegenstand der Zeitschrift sind ungesunde Esswettbewerbe. Um dem ungesunden Lebensstil der Bevölkerung entgegenzuwirken, wird ein Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu derartigen Zeitschriften beschränkt.
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