Öffentliches Recht

Grundrechte

Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)

Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen

Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen

4. Juli 2025

5 Kommentare

4,8(8.738 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Zeitschriftenliebhaber Z liest die Zeitschrift "BingeEating4u". Gegenstand der Zeitschrift sind ungesunde Esswettbewerbe. Um dem ungesunden Lebensstil der Bevölkerung entgegenzuwirken, wird ein Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu derartigen Zeitschriften beschränkt.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Zeitschrift "BingeEating4u" stellt eine allgemein zugängliche Quelle dar.

Ja, in der Tat!

Eine Informationsquelle ist allgemein zugänglich, wenn sie geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit, also einem individuell nicht bestimmbaren Personenkreis, Informationen zu verschaffen . Die Zeitschrift ist als Druckerzeugnis ein typisches Massenkommunikationsmittel. Den Urhebern der Zeitschrift kommt es gerade darauf an, eine Vielzahl von Lesern bezüglich Esswettbewerben zu informieren.
Öffentliches Recht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Öffentliches Recht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. Als geschützte Verhaltensweisen umfasst die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) sowohl die passive Entgegennahme von Informationen als auch die aktive Informationsbeschaffung.

Ja!

Ausweislich des Wortlauts von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG schützt die Informationsfreiheit als Handlungsform "sich zu unterrichten". Dies enthält sowohl eine passive als auch eine aktive Seite des freien Informationszugangs. So ist einerseits die Kenntnis- und Entgegennahme, einschließlich erforderlicher Hilfsmittel, geschützt. Andererseits umfasst der sachliche Schutzbereich auch die aktive Informationsbeschaffung. Hier wird deutlich, dass die Informationsfreiheit die Empfängerseite des Kommunikationsprozesses schützt und damit oftmals als Gegenstück zu anderen Kommunikationsfreiheiten aus Art. 5 GG fungiert.

3. Der Bezug der Zeitschrift durch Z ist vorliegend eine vom sachlichen Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) umfasste Tätigkeit.

Genau, so ist das!

Geschützte Verhaltensweisen der Informationsfreiheit sind die passive Kenntnis- und Entgegennahme von Informationen sowie die aktive Informationsbeschaffung. Indem Z die Zeitschrift liest, nimmt er deren Informationen über Esswettbewerbe zur Kenntnis. Er ist daher Empfänger der Informationen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Öffentliches Recht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SCH

Schorsinho

19.2.2025, 10:35:39

Mal wieder einen Daumen hoch für die Zeichnung 👍

Linne Hempel

Linne Hempel

27.3.2025, 18:27:52

Hallo Schorsinho, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Öffentliches Recht-Wissen testen