Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen
Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeitschriftenliebhaber Z liest die Zeitschrift "BingeEating4u". Gegenstand der Zeitschrift sind ungesunde Esswettbewerbe.Um dem ungesunden Lebensstil der Bevölkerung entgegenzuwirken, wird ein Gesetz verabschiedet, das den Zugang zu derartigen Zeitschriften beschränkt.
Diesen Fall lösen 99,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Geschütztes Verhalten 1: Passive Entgegennahme von Informationen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zeitschrift "BingeEating4u" stellt eine allgemein zugängliche Quelle dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als geschützte Verhaltensweisen umfasst die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) sowohl die passive Entgegennahme von Informationen als auch die aktive Informationsbeschaffung.
Ja!
3. Der Bezug der Zeitschrift durch Z ist vorliegend eine vom sachlichen Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) umfasste Tätigkeit.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.