Solaranlagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Klimaaktivistin P pachtet von E ein Grundstück, auf dem sie für die Dauer der Pachtzeit von 5 Jahren eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung errichtet. E meint, er sei Eigentümer der Photovoltaikanlage geworden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Solaranlagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat Eigentum an der Photovoltaikanlage durch Rechtsgeschäft (§ 929 S. 1 BGB) erworben.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. E könnte Eigentum an der Photovoltaikanlage erworben haben, wenn diese wesentlicher Bestandteil (§ 94 BGB) seines Grundstücks geworden ist (§ 946 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Ist die Photovoltaikanlage dauerhaft mit dem Grundstück verbunden?
Nein!
4. Hat E Eigentum an der Photovoltaikanlage erworben?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
evanici
15.9.2023, 12:44:30
Also, das mit der Vermutung ist ja ganz praktisch für den Pächter, aber woraus leitet diese sich denn genau ab?
Leo Lee
16.9.2023, 13:50:25
Hallo evanici, diese Vermutung wird nirgendwo explizit geregelt und ist vielmehr eine Annahme durch die Rechtsprechung, die bei Nichtaufklärbarkeit aus der Natur des Pachtvertrags (als vorübergehender Vertrag) diesen Willen vermutet. Hierzu kann ich die Lektüre von III ZR 266/12 Rn. 32 empfehlen (m.w.N.) :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
jc1909
16.9.2024, 22:16:36
Ist das eine widerlegliche Vermutung?