Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Grundfall: Ausgleichsanspruch
Grundfall: Ausgleichsanspruch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der verarmte K stiehlt dem S einen Marmorblock (Wert: €100) und meißelt daraus eine Statue der Göttin Justitia (Wert: €250). S findet die Statue grässlich und will von K eine Entschädigung für den Marmor.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Ausgleichsanspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist Eigentümer der Statue.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Eigentümer muss beim gesetzlichen Eigentumsübergang den Eigentumsverlust stets ohne Ausgleich hinnehmen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hat S einen Rechtsverlust nach den §§ 946-950 BGB erlitten?
Ja, in der Tat!
4. Liegen die Voraussetzungen des § 951 Abs. 1 S. 1 BGB vor, steht dem früheren Eigentümer der Anspruch nach h.M. ohne Weiteres zu.
Nein!
5. Der Rechtserwerb des K basiert auf Leistung des S.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Für den Rechtserwerb des K existiert ein Rechtsgrund.
Nein, das trifft nicht zu!
7. S kann von K die Zahlung des Verarbeitungswerts (€ 150) verlangen (§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.