Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Grundfall: Ausgleichsanspruch
Grundfall: Ausgleichsanspruch
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der verarmte K stiehlt dem S einen Marmorblock (Wert: €100) und meißelt daraus eine Statue der Göttin Justitia (Wert: €250). S findet die Statue grässlich und will von K eine Entschädigung für den Marmor.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Ausgleichsanspruch
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K ist Eigentümer der Statue.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Eigentümer muss beim gesetzlichen Eigentumsübergang den Eigentumsverlust stets ohne Ausgleich hinnehmen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hat S einen Rechtsverlust nach den §§ 946-950 BGB erlitten?
Ja, in der Tat!
4. Liegen die Voraussetzungen des § 951 Abs. 1 S. 1 BGB vor, steht dem früheren Eigentümer der Anspruch nach h.M. ohne Weiteres zu.
Nein!
5. Der Rechtserwerb des K basiert auf Leistung des S.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Für den Rechtserwerb des K existiert ein Rechtsgrund.
Nein, das trifft nicht zu!
7. S kann von K die Zahlung des Verarbeitungswerts (€ 150) verlangen (§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
yangbo
14.4.2023, 01:20:50
se.si.sc
14.4.2023, 08:17:11
Die Verarmung macht es natürlich rein praktisch evtl schwieriger, den Anspruch des S durchzusetzen.
EntreichertiSd
§ 818 III BGBist K hier allerdings nicht, denn er hat ja noch die von ihm verarbeitete Statue und daran nach §
950 BGBsogar Eigentum erworben. Selbst wenn K
entreichertsein sollte, könnte er sich darauf nach §§ 818 IV, 819 I BGB kaum berufen, weil er den Marmor selbst gestohlen hat und er deshalb wusste, dass er ihm nicht zustand und er ihn nicht behalten oder auch verarbeiten durfte.
StellaChiara
20.7.2023, 12:27:41
liegt hier der verarbeitungswert nicht bei 50 % und wäre damit erheblich geringer als der wert der ausgangsstoffe?
Lorenz
14.8.2023, 11:07:43
Der Verarbeitungswert beträgt hier 150€ (250-100)und damit bei 150% des Ausgangswertes von 100€. Ich merke mir immer, dass der "Preis" der verarbeiteten Sache mindestens 60% über dem Ursprungswert liegen muss. Hier muss die Statue also mindestens 160€ wert sein.