Zivilrecht

Sachenrecht

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei den §§ 946, 947 BGB

Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei den §§ 946, 947 BGB

3. November 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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D entwendet aus dem Lager der Unternehmerin U mehrere mittelalterliche Steine (Wert: €500). Mit den Steinen baut er eine Mauer auf seinem Grundstück (Wert: € 100.000). Mit der Mauer hat das Grundstück nun einen Verkehrswert i.H.v. € 100.750.

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