Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei den §§ 946, 947 BGB
Abwandlung: Ausgleichsanspruch bei den §§ 946, 947 BGB
19. Juli 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (15.960 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D entwendet aus dem Lager der Unternehmerin U mehrere mittelalterliche Steine (Wert: €500). Mit den Steinen baut er eine Mauer auf seinem Grundstück (Wert: € 100.000). Mit der Mauer hat das Grundstück nun einen Verkehrswert i.H.v. € 100.750.
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