Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Materiell-rechtliche Einwendungen / Zahlung an den Gerichtsvollzieher (§ 815 Abs. 3 ZPO analog)
Materiell-rechtliche Einwendungen / Zahlung an den Gerichtsvollzieher (§ 815 Abs. 3 ZPO analog)
31. Mai 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €100.000 und beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z fordert S zur Zahlung auf. S zahlt daraufhin an Z. Z setzt sich mit dem Geld in die Karibik ab. G kündigt gegenüber S die erneute Vollstreckung an.
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Einordnung des Falls
Materiell-rechtliche Einwendungen / Zahlung an den Gerichtsvollzieher (§ 815 Abs. 3 ZPO analog)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) des S gegen G ist zulässig.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vollstreckungsabwehrklage des S ist begründet, wenn ihm eine materiell-rechtliche Einwendung gegen G zusteht.
Genau, so ist das!
3. S hat den Anspruch des G durch Zahlung an Z erfüllt (§ 362 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Vollstreckungsabwehrklage ist begründet, obwohl die Zahlung des S an Z keine Erfüllung darstellt.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
bibe
6.7.2022, 13:56:56
Kann der G dann gegen den Z im Rahmen der Amtshaftung vorgehen? Vielen Dank där die Antwort :)

Nora Mommsen
23.7.2022, 16:30:46
Hallo bibe, leitet der Gerichtsvollzieher den empfangenen Betrag nicht den vollstreckungsrechtlichen Vorschriften entsprechend an den
Vollstreckungsgläubigerweiter, so dass der Gläubiger hierüber nicht verfügen kann, liegt eine Verletzung von
Amtspflichtenvor, die dem Gerichtsvollzieher sowohl gegenüber dem
Schuldner als auch gegenüber dem Gläubiger obliegen (Amtstheorie). Dies kann im Wege eines Amtshaftungsverfahrens geltend gemacht werden. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
evanici
9.9.2023, 14:09:32
Was ist denn dann die Einrede des S? § 815 III ggf. analog als lex specialis zu § 270 BGB? Und warum ist das eine MATERIELL-rechtliche Einwendung?
Patrick4219
24.2.2024, 16:40:42
Ich würde vermuten, dass hier die Einrede in der
Unmöglichkeitder Leistung nach § 275 Abs. 1 BGB liegt.

FW
14.10.2024, 12:07:56
Ich hätte gesagt die Einwendung ist dennoch §§ 433 II, 362 I BGB. Normalerweise müsste ja für die
Erfüllungdie Leistungshandlung vorgenommen werden ( Zahlung des S an Z) und dann zusätzlich noch der Leistungserfolg eintreten ( Weiterleitung von Z an G). Da der Z jedoch den
Geldbetrag unterschlagen hat, tritt wegen des fehlenden Leistungserfolges aber keine
Erfüllungein. Jetzt stellt der § 815 III ZPO analog jedoch klar, dass eine Zahlung an den Gerichtsvollzieher als „Zahlung“ VON SEITEN des
Schuldners gilt. Somit hat der
Schuldner nach dieser gesetzlichen Fiktion an den Gläubiger gezahlt und dementsprechend auch erfüllt, vgl. §§ 433 II, 362 I.

G0d0fMischief
22.1.2025, 10:47:27
Ich würde mit § 242 BGB arbeiten. Indem G hier erneute Zahlung verlangt, obwohl er gem. § 815 III ZPO analog die Gefahr für den zufälligen Untergang des Leistungsgegenstandes bzw. wie hier die Unterschlagung trägt. Verhält er sich rechtsmissbräuchlich.
JulianF
10.2.2025, 11:03:33
Ich würde sagen, dass § 815 III eher für den Untergang der Forderung spricht, nicht nur für eine Einrede nach § 242. Im Grunde ist das der Rechtsgedanke des
Leistungsgefahrübergangs bei einer
Gattungsschuldnach §§ 275 I, 243 II, da der
Schuldner die seinerseits
erforderliche
Erfüllungshandlung abgeschlossen hat. § 815 III modifiziert diese §§ 275 I, 243 II, sodass sie auch auf
Geldschulden anwendbar sind. Untergang also nach §§ 275 I,
243 II BGB, § 815 III ZPO.
jurafuchsles
9.2.2024, 16:13:39
im Thomas/Putzu zu §815 Rn. 10 steht, dass es eine reine
Gefahrtragungsregel ist ohne
Erfüllungswirkung? wie genau passt das zu dem Fall? Verstehe es noch nicht ganz!
SDee
29.2.2024, 12:29:56
Was wären dann Anspruchsgrundlagen für den Rückgriff des Gläubigers gegen den GV im Innenverhältnis?
Dogu
26.4.2024, 12:08:28
Amtshaftung