Öffentliches Recht

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Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall

Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall

19. Juli 2025

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Unternehmerin U betreibt einen Freizeitpark in Deutschland. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer neuen Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung am 06.04. bei der Post auf.

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Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt VOR Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.

Unternehmerin U beantragt für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer weiteren Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung ebenfalls am 06.04. bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am nächsten Tag zu.

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