Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall
8. Juli 2025
23 Kommentare
4,8 ★ (14.707 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U betreibt einen Freizeitpark in Deutschland. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer neuen Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung am 06.04. bei der Post auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes, der postalisch übermittelt wird, gilt in der Regel die Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG).
Genau, so ist das!
2. Die Genehmigung wurde am 06.04. bekanntgegeben.
Nein, das trifft nicht zu!
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