Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt VOR Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt VOR Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.
14. Oktober 2024
7 Kommentare
4,9 ★ (11.838 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U beantragt für ihren Freizeitpark bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer weiteren Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung ebenfalls am 06.04.2020 bei der Post auf. Die Genehmigung geht der U am nächsten Tag zu.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – VA kommt VOR Ablauf der 4-Tage-Frist beim Adressaten ankommt.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes, der postalisch übermittelt wird, gilt grundsätzlich die Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Ausnahme von der Vier-Tages-Fiktion des § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG darf sich nur zugunsten des Adressaten auswirken. Hat B die Genehmigung dem U daher am 07.04.2020 bekanntgegeben?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johanna K
9.2.2024, 10:19:43
Wie ist das nun im Verhältnis zum § 7 VwVfGBbg? Gilt die Fiktion hier nicht, weil es vermutlich nicht nachweisbar sein würde. Würde dies nachweisbar sein, so wäre die Bekanntgabe doch bereits am nächsten Tag gewesen, oder nicht?
Lea B
8.5.2024, 20:07:29
Der § 7 BbgVwVfG gilt nicht für die postalische Bekanntgabe, sonder nur für die Bekanntgabe nach § 41 II 2 VwVfG, also die elektronische Übermittlung.