Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Abwandlung: Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (Vorsatz)
Abwandlung: Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (Vorsatz)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Comicfan C besitzt die Originalausgabe des ersten "Enten-Krimi". Dieb D stiehlt diese und stellt sie in seinem Comic-Museum aus. 12 Jahre später entdeckt C diese zufällig. Er fragt sich, ob sie ihm noch gehört.
Diesen Fall lösen 90,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung: Bösgläubigkeit bei Besitzerwerb (Vorsatz)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D könnte das Eigentum an dem Comicheft durch Ersitzung erworben haben (§ 937 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Comicheft ist eine bewegliche Sache, die D für mindestens zehn Jahre im Eigenbesitz hatte (§ 937 BGB).
Genau, so ist das!
3. War D gutgläubig, als er den Eigenbesitz an der Sache erworben hat?
Nein, das trifft nicht zu!
4. D hat Eigentum an dem Comicheft durch Ersitzung (§ 937 BGB) erlangt.
Nein!
5. Kann C von D Herausgabe des Comichefts verlangen (§ 985 BGB)?
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
26.4.2022, 06:43:04
Der Sinn der ersten Frage erschließt sich mir nicht. D könnte das Eigentum eben nicht nach § 973 ersessen haben, da in Abs. 2 die
Ersitzungohne guten Glauben ausgeschlossen wird. Man kann die Frage nur bejahen, wenn man sie als Obersatz versteht. So gesehen kann man aber jeden im Konjunktiv stehenden Obersatz bejahen, das ist dann nicht sehr aufschlussreich.
Johannes Nebe
27.4.2022, 08:21:51
§ 937 muss es hier heißen ... ansonsten finde ich die Frage immer noch berechtigt: Wie sollen Konjunktiv- bzw. Obersätze zu beantworten sein?
Lukas_Mengestu
28.4.2022, 01:37:10
Hallo Johannes, vielen Dank für Deine Nachfrage. Die Konjunktiv- bzw. Obersätze dienen dazu, das Prüfprogramm eines Falles aufzuzeigen. In der Tat sind diese Fragen zwar stets mit "Ja" zu beantworten. Da sie aber einen guten Überblick vermitteln, halten wir sie dennoch für sinnvoll - gerade zu Beginn einer neuen Session. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Johannes Nebe
28.4.2022, 07:04:58
Ja, vielen Dank für die Antwort. Wenn ich Beispiele finde, die bei Euch anders gehandhabt werden, melde ich mich :-)
Eren Jäger
17.6.2022, 14:25:10
Habe auch instinktiv vom Ergebnis her gedacht… …nachdem der AG-Leiter uns den Gutachtenstil „aus dem Hirn geprügelt“ hat 😅