Zivilrecht

Sachenrecht

Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Abwandlung: Bösgläubigkeit vor Ende der Ersitzungszeit

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Abwandlung: Bösgläubigkeit vor Ende der Ersitzungszeit

28. März 2026

5 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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C besitzt die einzige Originalausgabe des ersten "Enten-Krimi", die D stiehlt. D veräußert sie an S, die glaubt, D sei Eigentümer. Fünf Tage später erfährt sie, dass die Originalausgabe dem C gestohlen wurde und sie nicht Eigentümerin ist. 10 Jahre später entdeckt C den Comic und verlangt es von S heraus.

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