Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Berichtigung der Falschaussage, § 158 nicht mehr rechtzeitig, d.h. verspätet
T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Kumpel B zu schützen. Nach Ts Aussage fällt der Verdacht auf A, der daraufhin festgenommen wird. T kommen langsam Skrupel, sodass er sich bei Gericht meldet und seine Aussage korrigiert.
Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bezüglich aller objektiven TBMerkmale
T wird als Zeuge zu einem Mordfall vor Gericht vernommen. Obwohl er zum Tatzeitpunkt nicht mit dem Angeklagten unterwegs war, sagt er dies aus. T denkt aber, dass seine Aussage wahr ist.
Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Vollendung der Falschaussage
T sagt in einem Strafverfahren als Zeuge falsch aus. Mitten in seinem letzten Satz packt ihn die Angst und er berichtigt seine Aussage.
Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Zuständige Stelle: Rechtsreferendar
T sagt als Zeuge falsch aus. Seine Aussage macht er vor dem Rechtsreferendar.
Strafrecht > BT 8: Ausssagedelikte
Zuständige Stelle: Staatsanwaltschaft
T sagt als Zeuge falsch aus. Seine Aussage macht er vor der Staatsanwaltschaft.