Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB

Falschaussage zugunsten eines Angehörigen, § 157

Falschaussage zugunsten eines Angehörigen, § 157

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Zwillingsbruder zu schützen.

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Einordnung des Falls

Falschaussage zugunsten eines Angehörigen, § 157

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Da T zugunsten seines Bruders falsch ausgesagt hat, greift für ihn der Strafmilderungsgrund des Aussagenotstandes (§ 157 Abs. 1 StGB).

Ja, in der Tat!

Der Aussagenotstand (§ 157 Abs. 1 StGB) enthält einen besonderen Strafmilderungsgrund, der der Konfliktsituation eines Zeugen/Sachverständigen Rechnung tragen will. Es geht um Aussagen zugunsten eines Angehörigen oder zu eigenen Gunsten, mit denen eine Sanktionierung abgewendet werden sollte. Erfasst sind nur Taten der §§ 153, 154 StGB. Die Angehörigeneigenschaft bestimmt sich nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Hierunter fallen auch Geschwister. T möchte seinen Bruder schützen, welcher ein Angehöriger (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB) ist.
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