Offener Dissens über Nebenpunkt (Garantiefristen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K verhandeln über den Kauf einer Maschine. K besteht auf eine Garantieregelung. Weil er die Maschine so schnell wie möglich braucht, unterzeichnen sie den Vertrag aber schon, bevor sie sich über die Garantiefrist geeinigt haben. Sie wollen die Frist später festlegen.
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Einordnung des Falls
Offener Dissens über Nebenpunkt (Garantiefristen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Einigen sich die Parteien nicht über alle Vertragspunkte, über die wenigstens eine Partei eine Regelung treffen möchte, kommt im Zweifel kein Vertrag zustande (§ 154 Abs. 1 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V und K haben einen wirksamen Vertrag über den Kauf einer Maschine geschlossen, obwohl sie über die Garantiefrist noch keine Regelung getroffen haben.
Ja, in der Tat!
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