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Wer vertritt den Verein bei mehrköpfigem Vorstand?
Wer vertritt den Verein bei mehrköpfigem Vorstand?
19. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Vorstand des SC Jurafüchse besteht aus V, M und der X. Nach der Satzung sind alle einzelvertretungsbefugt. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung dürfen sie jedoch Geschäfte über einem Wert von €1.000 nur gemeinsam vornehmen. Dennoch erwirbt V Tore von B für €2.000.
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Einordnung des Falls
Wer vertritt den Verein bei mehrköpfigem Vorstand?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vorstände eines Vereins sind immer einzelvertretungsberechtigt (§ 26 Abs. 2 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. War V befugt, die Tore für €2.000 zu erwerben?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ist das Geschäft zwischen B und dem Verein damit (schwebend) unwirksam?
Nein, das trifft nicht zu!
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