Zivilrechtliche Nebengebiete
Gesellschaftsrecht
Verein
Wer vertritt den Verein bei mehrköpfigem Vorstand?
Wer vertritt den Verein bei mehrköpfigem Vorstand?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Vorstand des SC Jurafüchse besteht aus V, M und der X. Nach der Satzung sind alle einzelvertretungsbefugt. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung dürfen sie jedoch Geschäfte über einem Wert von €1.000 nur gemeinsam vornehmen. Dennoch erwirbt V Tore von B für €2.000.
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Einordnung des Falls
Wer vertritt den Verein bei mehrköpfigem Vorstand?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vorstände eines Vereins sind immer einzelvertretungsberechtigt (§ 26 Abs. 2 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. War V befugt, die Tore für €2.000 zu erwerben?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ist das Geschäft zwischen B und dem Verein damit (schwebend) unwirksam?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Paul21
20.7.2024, 15:31:29
Es ist klar, dass die Geschäftsführung das rechtliche Dürfen und dass die Vertretung das rechtliche Können beschreibt und das Erstgenanntes nicht zur Beschränkung des Letztgenannten führt. I. R. d. § 26 II 1 BGB geht es aber – ausweislich der amtlichen Überschrift, aber auch des insoweit eindeutigen Wortlauts – gerade um die Vertretung und gerade nicht um die Geschäftsführung. So ähnlich liegen die Dinge etwa auch bei der GbR (vgl. § 720 I BGB), für die (wenn auch dispositiv) eine gemeinsame Vertretungsbefugnis gilt. Verstöße führen hier nach § 177 I BGB zur schwebenden Unwirksamkeit. Warum gilt das für das Vereinsrecht nicht?
Paul21
20.7.2024, 15:39:26
Ich habe mich beim Lesen der Aufgabe verlesen, das Problem hat sich geklärt!