Richter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staatsanwältin S und Bauunternehmer U werden wegen Bestechlichkeit und Bestechung angeklagt. Das zuständige Schöffengericht besteht unter anderem aus dem Berufsrichter R – Ehemann der S – und dem Schöffen Ö – einem besten Freund des U.
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Einordnung des Falls
Richter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Richter müssen parteiisch sein.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Damit R ausgeschlossen wird, ist ein entsprechender Antrag erforderlich.
Nein!
3. Ö kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
Genau, so ist das!
4. Einen Befangenheitsantrag kann nur der Angeklagte stellen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johaennzen
19.6.2021, 18:08:46
Ich verstehe nicht ganz, weshalb Richter R gem. §22 Nr. 2 kraft Gesetzes ausgeschlossen ist. Nach §22 Nr. 2 ist ein Richter ausgeschlossen, wenn er „Ehegatte (…) des Beschuldigten oder des Verletzten ist.“ Vorliegend war R jedoch nur Ehegatte der Staatsanwältin S, sodass mMn §22 Nr. 2 nicht einschlägig ist. Natürlich bestünde aber ein Ablehnungsrecht gem. §24, oder übersehe ich gerade etwas?
Real Thomas Fischer Fake 🐳
20.6.2021, 01:09:59
Die Staatsanwältin ist in dem hießigen Fall laut Sachverhalt eine der Beschuldigten ("wegen Bestechlichkeit angeklagt") 🙃
Johaennzen
20.6.2021, 06:22:20
Super, vielen Dank; ich habe es 5x gelesen & jedes mal überlesen😂!
Real Thomas Fischer Fake 🐳
20.6.2021, 06:28:36
Kann passieren 😁