Beweisperson – Zeugnisverweigerungsrechte
18. April 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind des gemeinschaftlichen Raubes angeklagt. A hat seiner Ehefrau Z alles von der Tat erzählt. Während der Hauptverhandlung stirbt der A plötzlich. Nunmehr soll Z als Zeugin vernommen werden, sie wird vom Gericht geladen. Z möchte nicht aussagen.
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Einordnung des Falls
Beweisperson – Zeugnisverweigerungsrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z ist Zeugin.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Z muss zur Hauptverhandlung erscheinen.
Ja, in der Tat!
3. Z muss aussagen sofern sie kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.
Ja!
4. Vor dem Tod des A verfügte Z über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Genau, so ist das!
5. Z verfügt auch nach dem Tod noch über ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Nein, das trifft nicht zu!
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