Zivilrechtliche Nebengebiete
Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Entscheidungen von 2019
Urlaubsanspruch: Unzulässigkeit vergangenheitsbezogener Feststellungsklage
Urlaubsanspruch: Unzulässigkeit vergangenheitsbezogener Feststellungsklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat laut Arbeitsvertrag mit Chef C 30 Tage Urlaub „nach Maßgabe des Mantelhaustarifvertrags“. Für die Jahre 2013 bis 2015 gewährte C dem A keinen Urlaub. Nach der Kündigung durch C beantragt A vor dem Arbeitsgericht, festzustellen, dass ihm für die Jahre 2013 bis 2015 ein Jahresurlaubsanspruch in Höhe von je 30 Kalendertagen zustand.
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Einordnung des Falls
Urlaubsanspruch: Unzulässigkeit vergangenheitsbezogener Feststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist die ZPO in der ersten Instanz grundsätzlich anwendbar.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Feststellungsklage bedarf gemäß § 256 Abs. 1 ZPO eines Feststellungsinteresses.
Genau, so ist das!
3. Die Feststellungsklage kann sich nicht bloß auf einzelne Ansprüche aus einem Rechtsverhältnis beziehen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Soweit C vorträgt, A hätte den Urlaubsanspruch zu spät geltend gemacht und ihm stehe aufgrund der Ausschlussfrist (§ 16 Mantelhaustarifvertrag) nichts zu, ist das Feststellungsinteresse zu verneinen.
Ja!
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