Zivilrecht
Kaufrecht
Rücktritt
Besondere Bestimmungen zur Fristsetzung im Kaufmängelgewährleistungsrecht (§ 440 BGB)
Besondere Bestimmungen zur Fristsetzung im Kaufmängelgewährleistungsrecht (§ 440 BGB)
30. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat bei Uhrenhändler U eine Patek Philippe Nautilus gekauft. Die Uhr war bei Gefahrübergang mangelhaft, da sie immer wieder stehen bleibt. Als K sieht, dass sie auch nach dem zweiten Reparaturversuch durch U wieder stehen bleibt, greift er sofort zum Handy und erklärt gegenüber U den Rücktritt vom Kaufvertrag.
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