Nutzungsersatz/Wertersatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A kauft sich bei Händler H für ihre Kanzlei ein Profi-Diktiergerät für €500. Nach einem Jahr Benutzung nimmt es keine Diktate mehr auf, was auf einem Herstellungsfehler beruht. A erklärt den Rücktritt, als die Frist fruchtlos verstreicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Nutzungsersatz/Wertersatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten (§§ 437 Nr. 2 Alt. 1, 346, 323 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A kann von H Rückzahlung des Kaufpreises verlangen (§ 346 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. H kann von A die gezogenen Nutzungen bzw. Wertersatz für diese verlangen (§ 346 BGB).
Ja!
4. A muss dem H auch Wertersatz für die nun fehlende Neuwertigkeit des Diktiergeräts leisten (§ 346 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!