Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei weiterer Bauausführung des Bauherrn, obwohl zuvor die Baugenehmigung aufgehoben wurde
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei weiterer Bauausführung des Bauherrn, obwohl zuvor die Baugenehmigung aufgehoben wurde
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M baut in einem durch B-Plan (§ 30 Abs. 1 BauGB) festgesetzten reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO) eine Fabrik. Behörde B nimmt die zunächst erteilte Baugenehmigung zurück. M baut trotzdem. Nachbarin N meint, Fabriken seien mit Art der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet unvereinbar.
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Einordnung des Falls
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei weiterer Bauausführung des Bauherrn, obwohl zuvor die Baugenehmigung aufgehoben wurde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N klagt nach erfolglosem Antrag bei der Behörde. N muss die erteilte Baugenehmigung anfechten, weil diese noch immer Legalisierungswirkung entfaltet.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. N will, dass B gegen den Bau einschreitet. Statthaft ist die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO). N ist klagebefugt, wenn sie einen möglichen Anspruch auf Bs Einschreiten geltend machen kann.
Ja, in der Tat!
3. N muss zudem geltend machen, dass das Bauvorhaben der M sie in eigenen Rechten betrifft.
Ja!
4. Die Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan (§ 30 Abs. 1 BauGB) sind drittschützend.
Genau, so ist das!
5. N hat substantiiert dargelegt, dass Ms Bauvorhaben möglicherweise gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt. N ist klagebefugt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Melanie 🐝
11.8.2021, 09:18:29
Hier wäre eine Auflistung der drittschützenden Normen, die man auswendig können muss, interessant. So könnte man es screenshotten und lernen. Und eine Abfrage dazu hier in Jurafuchs wäre natürlich noch besser! Das fehlt mit noch. Außerdem hat sich in der vorvorletzten ein Fehler in der Frage eingeschlichen. Da muss es heißen "Bauvorhaben der M"
s.t.
26.8.2021, 12:47:30
Das fände ich auch wichtig !
Wendelin Neubert
16.11.2021, 19:04:48
Hallo Melanie, hallo s.t., danke für euren Hinweis. Wir haben wichtige
drittschützende Normenin die Hinweise dieser und der umliegenden Aufgaben aufgenommen. Wir werden das Thema beizeiten auch noch vertiefen und eine entsprechende Abfrage hinzufügen, v.a. im Baurechtskurs. Danke auch für den Hinweis auf den Fehler, haben wir behoben. Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team