Öffentliches Recht
VwGO
Verpflichtungsklage
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei genehmigungsfreiem Vorhaben
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei genehmigungsfreiem Vorhaben
4. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lotta Karotta (L) baut genehmigungsfrei ein kleines Gewächshaus auf ihrem Grundstück, welches nicht im Bereich eines Bebauungsplans liegt. Nachbarin N meint, das Gewächshaus füge sich nicht in die übrige Umgebung ein, weil niemand sonst ein Gewächshaus im Garten hat.
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Einordnung des Falls
Baurechtliche Nachbarklage zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Einschreiten bei genehmigungsfreiem Vorhaben
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde klagt N. Statthaft ist die Verpflichtungsklage. N ist klagebefugt, wenn sie einen möglichen Anspruch auf Erlass eines Verwaltungsakts geltend macht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Behörde kann Ls Bauvorhaben untersagen, auch wenn es genehmigungsfrei ist.
Ja!
3. Nachbarklagen scheiden von vornherein aus, wenn das Bauvorhaben genehmigungsfrei ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Zusätzlich zur Anspruchsgrundlage muss N die mögliche Verletzung einer drittschützenden Norm geltend machen. In Betracht kommt eine Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots.
Ja, in der Tat!
5. Die Möglichkeit, dass Ls Vorhaben gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt, ist nicht offensichtlich ausgeschlossen.
Ja!
6. N könnte zumindest einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde über einen Baustopp haben. Sie ist klagebefugt.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Bubbles
28.9.2023, 13:51:45
Gilt das Substanziierungserfordernis, das in den vorherigen Fällen angesprochen wurde, hier nicht?

Bubbles
28.9.2023, 13:52:10
Substantiierungserfordernis*

Nora Mommsen
28.9.2023, 15:25:59
Hallo räuberischer Aktionär, danke für deine Nachfrage. An das Substantiierungserfordernis sind nicht zu hohe Anforderungen zu stellen! Es geht primär darum, dass ein Dritter nicht pauschal geltend machen darf eine Bauwerk sei nicht mit Baurecht vereinbar. Hier bringt die Nachbarin ja schon konkret vor, dass sich das Gewächshaus nicht gut in die Umgebung einfüge, weil es das einzige sei. Dem Substantiierungserfordernis ist damit genüge getan. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team