Aufwendungsersatz
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Herr H beauftragt seinen Nachbarn N, in die Stadt zu fahren und ihm einen Wintermantel zu kaufen. N kauft einen Wintermantel für H und hat für das Bahnticket in die Stadt €5 ausgegeben.
Einordnung des Falls
Aufwendungsersatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Haben N und H einen Auftragsvertrag (§ 662 BGB) geschlossen?
Genau, so ist das!
2. Kann N von H die €5 Fahrtkosten nach § 670 BGB ersetzt verlangen?
Ja, in der Tat!
3. Kann N die €5 Fahrtkosten in jedem Fall erst nach der Erfüllung des Auftrags von H verlangen?
Nein!
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Daniel
13.3.2022, 19:35:36
Das A der Angestellte des A ist, bedeutet doch, dass zwischen den beiden ein Arbeitsverhältnis besteht. Nun geht der SV nicht darauf ein, ob der "Auftrag" inner- oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Wenn es während der Arbeitszeit wäre, wäre dann die Einstufung als Auftrag i.S.d. §§ 662 ff. BGB ausgeschlossen?
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Lukas_Mengestu
14.3.2022, 11:04:47
Hallo Daniel, vielen Dank für Deine Nachfrage. Der Sachverhalt war an dieser Stelle in der Tat nicht ganz präzise. Wir haben den Angestellten A insoweit zur Klarstellung durch den Nachbarn N ausgetauscht. Denn "Aufträge" innerhalb der Arbeitszeit unterfallen stellen keine Aufträge iSv § 662 BGB dar, denn sie sind ja gerade nicht unentgeltlich, sondern werden durch das Gehalt vergütet. Allerdings findet § 670 BGB im Arbeitsrecht zumindest entsprechend Anwendung. Denn nach der Rechtsprechung des BAG ist der Vorschrift ein allgemeiner Rechtssatz zu entnehmen, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG NZA 1999, 38). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team