Pauschalreise - Abgrenzungsbeispiel 1: Nur Flug gebucht
Diesen Fall lösen 86,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem anstrengenden Sommersemester möchte Studentin S Urlaub buchen. Dafür geht S in ein Reisebüro. Da sie keines der vorgeschlagenen Hotels überzeugt, begnügt sie sich zunächst nur mit der Buchung von Flügen nach Sizilien für €300. Nach Hotels will sie später selbst suchen.
Einordnung des Falls
Pauschalreise - Abgrenzungsbeispiel 1: Nur Flug gebucht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB) muss eine entgeltliche Verpflichtung eines Reiseveranstalters enthalten.
Genau, so ist das!
2. S hat zwei Flüge gebucht. Es liegen somit zwei Reiseleistungen im Sinne des § 651a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB vor.
Nein, das trifft nicht zu!