Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Pauschalreise - Abgrenzungsbeispiel 1: Nur Flug gebucht
Pauschalreise - Abgrenzungsbeispiel 1: Nur Flug gebucht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nach einem anstrengenden Sommersemester möchte Studentin S Urlaub buchen. Dafür geht S in ein Reisebüro. Da sie keines der vorgeschlagenen Hotels überzeugt, begnügt sie sich zunächst nur mit der Buchung von Flügen nach Sizilien für €300. Nach Hotels will sie später selbst suchen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Pauschalreise - Abgrenzungsbeispiel 1: Nur Flug gebucht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Pauschalreisevertrag (§ 651a BGB) muss eine entgeltliche Verpflichtung eines Reiseveranstalters enthalten.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S hat zwei Flüge gebucht. Es liegen somit zwei Reiseleistungen im Sinne des § 651a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB vor.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!