Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Annahmeverzug, § 293 ff. BGB
Annahmeverzug beim Dienstvertrag, § 615 S. 1 BGB
Annahmeverzug beim Dienstvertrag, § 615 S. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S will ihr Portugiesisch aufbessern und nimmt bei L Einzelstunden (€40/h). Diese finden bei S zuhause statt. Als S erkrankt, ruft sie L an und sagt den vereinbarten Termin eine Stunde vorher ab. L wünscht ihr gute Besserung. Das Geld für den Termin will L dennoch.
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Einordnung des Falls
Annahmeverzug beim Dienstvertrag, § 615 S. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat sich verpflichtet, für den erhaltenen Portugiesischunterricht zu bezahlen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da S nicht erschienen ist, ist Ls Leistungpflicht wegen Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB) ausgeschlossen. Gleichzeitig ist ihr Anspruch auf Vergütung erloschen (§ 326 Abs. 1 BGB).
Nein!
3. L hat einen Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Stunde nach § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. L könnte aber einen Anspruch auf Vergütung der ausgefallenen Stunde nach § 611 Abs. 1 BGB i.V.m. § 615 S. 1 BGB haben.
Ja, in der Tat!
5. Ls Leistung war möglich und erfüllbar (§ 293 BGB).
Ja!
6. L hat ihre Leistung tatsächlich angeboten (§ 294 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
7. L hat ihre Leistung wörtlich angeboten (§ 295 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
8. Ein Angebot der L war entbehrlich.
Ja!
9. L kann von S die Vergütung der ausgefallenen Stunde verlangen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sambajamba10
30.5.2023, 09:10:34
Woah, irgendwie widerspricht das voll meinem laienhaften Rechtsgefühl😂
Nora Mommsen
31.5.2023, 12:20:57
Hallo Sambajamba10, man glaubt in den ersten Semestern manchmal gar nicht was so "Recht" ist, bis es einem in Fleisch und Blut übergeht. Aber sicher nicht unpraktisch auch als Laie die ein oder andere Idee zu bekommen, wie es funktioniert. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Denislav Tersiski
19.2.2024, 20:29:42
Wieso liegt beim konkreten vereinbarten Termin kein
absolutes Fixgeschäftmit der Folge der Unmöglichkeit bei Nichtwahrnehmung des Termins vor? 275 I BGB.
luc1502
3.3.2024, 17:03:46
Bei der Annahme eines absoluten
Fixgeschäfts sollte man idR sehr vorsichtig sein. Als kleine Merkhilfe dient insoweit der Satz: Hat der G auch noch nach Verstreichen des Zeitraums/-Punkts ein Interesse an der Leistung. Wenn nein, dann spricht das für ein
absolutes Fixgeschäft. Wenn ja, dann kein
absolutes fixgeschäft. Und hier sehe ich im SV keine Anhaltspunkte, dass eine Unterrichtsstunde nach dem ZP für die Gläubigerin komplett sinnlos wäre. Dementsprechend hätte man keine Unmöglichkeit. Ich hoffe, das hilft dir weiter