
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Haftungsmilderung
T kauft bei V 20 Trikots der Marke "Hattrick". V soll diese am nächsten Tag um 11 Uhr zu T bringen. Als V pünktlich liefert, ist T nicht da. Auf der Rückfahrt kommt es durch einen leichten Fahrfehler zu einem Unfall, bei dem die Trikots zerstört werden. T besorgt Ersatz-Trikots, die €200 mehr kosten.
Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gegenleistungspflicht bei Annahmeverzug, § 326 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 BGB
T kauft bei V 20 Trikots der Marke "Hattrick". V soll diese am nächsten Tag um 11 Uhr zu T bringen. Als V pünktlich liefert, ist T nicht da. Auf der Rückfahrt werden die Trikots ohne Vs Verschulden zerstört.