Veräußerungskette
4. Juli 2025
22 Kommentare
4,7 ★ (27.451 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E kauft ein Buch von S, welches S dem G gestohlen hat. Davon weiß E allerdings nichts. E gefällt das Buch wider Erwarten nicht. Sie (E) verkauft es weiter an die gutgläubige F. G verlangt von E Herausgabe des Veräußerungserlöses.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Veräußerungskette
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Möglicherweise kann G den durch den Verkauf erzielten Erlös von E herausverlangen (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. Es liegt eine wirksame Verfügung der S an E vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. F hat gutgläubig von E das Eigentum und den Besitz an dem Buch erlangt.
Nein!
4. G kann den Veräußerungserlös ausschließlich von dem ersten Glied in der Veräußerungskette herausverlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Es liegt eine wirksame Verfügung der E an F vor, nachdem G von E Herausgabe des Erlöses verlangt hat.
Ja, in der Tat!
6. E hat G den Veräußerungserlös herauszugeben.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!