Abrechnung auf Neuwagenbasis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Großkanzleianwalt A braucht einen neuen Drittwagen und kauft bei Händler H einen Tesla. Als er gerade vom Gelände auf die Straße fährt, nimmt ihm Opi O die Vorfahrt und beschädigt den Tesla erheblich. Der Reparaturaufwand liegt bei €20.000, der Wiederbeschaffungsaufwand bei €30.000. A kauft einen neuen Tesla.
Einordnung des Falls
Abrechnung auf Neuwagenbasis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte von O sowohl verlangen, dass dieser den Tesla repariert bzw. reparieren lässt, oder gleich den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen.
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Ja!
2. Grundsätzlich können im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB entweder die Kosten für eine Wiederbeschaffung oder für eine Reparatur verlangt werden.
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Genau, so ist das!
3. Bei den Alternativen Reparatur und Wiederbeschaffung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht, sodass der Geschädigte stets die freie Wahl hat.
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Nein, das trifft nicht zu!
4. Wegen des Wirtschaftlichkeitsgebots kann nie der Wiederbeschaffungsaufwand verlangt werden, wenn er den Reparaturaufwand übersteigt.
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Nein!
5. A kann hier von O ausnahmsweise den teureren Wiederbeschaffungsaufwand verlangen.
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Genau, so ist das!
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Whiskey
10.1.2022, 16:02:36
Wie wird das in der Praxis gehandhabt, kann mir das grade nicht vorstellen 😅: A kauft sich einen neuen Tesla, O (oder seine Haftpflichtversicherung) erstatten den Schaden iHv 30.000 - Was passiert mit dem "alten" Unfallwagen, damit keine Bereicherung des A vorliegt?

Lukas_Mengestu
11.1.2022, 11:17:56
Hallo Whiskey, in der Praxis würde ein Gutachter den alten Wagen untersuchen und ein Gutachten bzgl. des Reparaturaufwandes stellen. Normalerweise bildet dies die obere Grenze des ersetzbaren Schadens, außer eben in Fällen, in denen es - wie hier - um Neuwagen geht. Sofern der alte Wagen noch einen "Restwert" besitzt, muss sich der Geschädigte diesen anrechnen lassen. Auch dies erfolgt in der Regel auf Grundlage von Gutachten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team