Integritätszuschlag

4. Juli 2025

17 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Vandalist V demoliert mit einem Baseballschläger den VW Lupo des jungen Proberichters R. R fährt den VW seit seinen Studienzeiten und hat ihn sehr lieb gewonnen. Auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens beträgt der Reparaturaufwand €5.000 brutto, der Wiederbeschaffungsaufwand €3.000 und der Wiederbeschaffungswert €4.000. R lässt den VW reparieren und benutzt ihn weitere 3 Jahre.

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Einordnung des Falls

Integritätszuschlag

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ein Geschädigter kann im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei Sachbeschädigungen entweder die Kosten für eine Reparatur oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung verlangen.

Ja, in der Tat!

Nach dem BGH hat der Geschädigte bei der Beschädigung einer Sache zwei Möglichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB: Er kann grundsätzlich die Kosten verlangen, die erforderlich sind für (1) die Reparatur der beschädigten Sache (zzgl. Kompensation für merkantilen Minderwert, § 251 BGB) oder (2) die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache (abzgl. des Restwerts der beschädigten Sache). Sowohl dieser (1) Reparaturaufwand als auch (2) Wiederbeschaffungsaufwand sind Formen der Naturalrestitution iSd § 249 BGB. BGH: Naturalrestitution bedeute nicht Wiederherstellung der beschädigten Sache, sondern allgemein die Herstellung des Zustands, der wirtschaftlich gesehen der ohne das Schadensereignis bestehenden Lage entspricht. Dieser Zustand sei sowohl durch eine Reparatur als auch durch eine Ersatzbeschaffung herstellbar.
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2. Im Rahmen von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB werden grundsätzlich nur die „erforderlichen“ Herstellungskosten ersetzt.

Ja!

Nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ist der „erforderliche" Geldbetrag zu ersetzen (Wirtschaftlichkeitsgebot). Die Erforderlichkeit bestimmt sich nach objektiven Kriterien: Entscheidend ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der in Betracht kommenden Abrechnungsmöglichkeiten. Der Geschädigte muss bei mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten grundsätzlich diejenige wählen, die den geringsten Aufwand erfordert (Wirtschaftlichkeitsgebot). Der Geschädigte muss aber nicht zugunsten des Schädigers sparen. Es sind alle Aufwendungen nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zu ersetzen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen.

3. Bei den Alternativen Reparatur und Wiederbeschaffung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht, sodass der Geschädigte stets die freie Wahl hat.

Nein, das ist nicht der Fall!

Der Geschädigte ist grundsätzlich frei in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung. Verursacht bei mehreren zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten eine den geringeren Aufwand, ist der Geschädigte allerdings im Rahmen der Schadensabrechnung grundsätzlich auf diese beschränkt; nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB zur Herstellung „erforderlich“ (Wirtschaftlichkeitsgebot). Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird jedoch wiederum eingeschränkt durch das Integritätsinteresse des Geschädigten.

4. Weil die Reparaturkosten die Ersatzbeschaffung übersteigen, kann R nur die Kosten für eine Ersatzbeschaffung verlangen.

Nein, das trifft nicht zu!

Bei der Beschädigung eines PKW kann der Geschädigte die Reparaturkosten auch dann verlangen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen (Integritätszuschlag). Voraussetzung dafür ist, dass (1) auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens (2) die Reparatur fachgerecht durchgeführt (3) und die wiederhergestellte Sache für 6 Monate weiterbenutzt wird. Der Integritätszuschlag wird gewährt, weil der Geschädigte ein schutzwürdiges Interesse daran hat, das ihm vertraute Fahrzeug weiterhin zu nutzen und die Risiken, die mit dem Erwerb eines gebrauchten Ersatzfahrzeugs verbunden sind, zu meiden. R hat sein Auto reparieren lassen, will es weiter nutzen und der Reparaturaufwand liegt bei unter 130%.
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