Integritätszuschlag
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Vandalist V demoliert mit einem Baseballschläger den VW Lupo des jungen Proberichters R. R fährt den VW seit seinen Studienzeiten und hat ihn sehr lieb gewonnen. Auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens beträgt der Reparaturaufwand €5.000 brutto, der Wiederbeschaffungsaufwand €3.000 und der Wiederbeschaffungswert €4.000. R lässt den VW reparieren und benutzt ihn weitere 3 Jahre.
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Einordnung des Falls
Integritätszuschlag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Geschädigter kann im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB bei Sachbeschädigungen entweder die Kosten für eine Reparatur oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung verlangen.
Ja, in der Tat!
2. Im Rahmen von § 249 Abs. 2 S. 1 BGB werden grundsätzlich nur die „erforderlichen“ Herstellungskosten ersetzt.
Ja!
3. Bei den Alternativen Reparatur und Wiederbeschaffung gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht, sodass der Geschädigte stets die freie Wahl hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Weil die Reparaturkosten die Ersatzbeschaffung übersteigen, kann R nur die Kosten für eine Ersatzbeschaffung verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
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