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Brandstiftung bei unbewohnbaren Wohnungen?

einfach
schwer
20. Juni 2026
22 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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T zündet Fotos im Eimer an und setzt so fahrlässig die Wohnung in Brand. Das Bauordnungsamt erklärt alle Wohnungen im Haus für unbewohnbar. T kehrt zurück und zündet das Badezimmer gezielt an, um sich zu töten. Er überlebt. Die Wohnung wird aber so zerstört, dass sie saniert werden muss.

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