Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Brandstiftung bei unbewohnbaren Wohnungen?
Brandstiftung bei unbewohnbaren Wohnungen?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T zündet Fotos im Eimer an und setzt so fahrlässig die Wohnung in Brand. Das Bauordnungsamt erklärt alle Wohnungen im Haus für unbewohnbar. T kehrt zurück und zündet das Badezimmer gezielt an, um sich zu töten. Er überlebt. Die Wohnung wird aber so zerstört, dass sie saniert werden muss.
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Einordnung des Falls
Brandstiftung bei unbewohnbaren Wohnungen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich durch das Anzünden des Badezimmers wegen schwerer Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn es sich bei der Wohnung um ein "Gebäude handelt, das der Wohnung von Menschen dient".
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gebäude dient noch der Wohnung von Menschen (§ 306a Abs. 1 Var. 1 StGB), obwohl das Bauordnungsamt die Wohnungen für unbewohnbar erklärt hat.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philippe
9.8.2022, 19:57:04
Gilt das auch dann, wenn die Bewohner letztlich ausziehen? Dann dient das Gebäude doch nicht mehr dem Wohnen von Menschen.
Nora Mommsen
16.8.2022, 11:31:27
Hallo Philippe, sollte die Wohnung tatsächlich aufgegeben werden durch die Bewohner ändert sich natürlich die Bewertung. Aber allein der Auszug aufgrund des vorhergegangenen Brandes z.B. zu Sanierungszwecken ist nicht ausreichend. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
HGWrepresent
9.10.2024, 22:51:53
Hier steht aber, dass das Amt alles für unbewohnbar erklärt hat. Das heißt vollständige und nicht nur vorübergehende Entwidmung. Es dient also nicht mehr dem Wohnzweck, womit § 306a I Nr. 1 nicht erfüllt sein dürfte?
agi
13.10.2024, 20:13:56
Der SV las sich auch aus meiner Sicht so, als wäre das Wohngebäude aufgrund der Unbewohnbarkeit entwidmet worden.
ehemalige:r Nutzer:in
8.8.2023, 22:47:49
Ändert sich die Lage jedoch, wenn das Gebäude so stark beschädigt wurde (zB durch Rußbildung), dass ein Wohnen darin nicht mehr möglich ist.
Leo Lee
11.8.2023, 12:48:30
Hallo tomvali, da es - wie erwähnt - auf eine Bewohnbarkeit nicht ankommt (§ 306a I StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt), wäre bei einer Unmöglichkeit der Belohnung trotzdem der Tatbestand einschlägig :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Diaa
30.9.2023, 09:27:33
Ich checke eine Sache nicht. Im vorigen Fall wurde 306 und dann im Anschluss 306a geprüft. Schließen sie sich nicht gegenseitig aus? Ich meine, das eine setzt nicht die Erfüllung des anderen voraus oder?
Diaa
30.9.2023, 09:38:30
NM, hat sich erledigt. Beide werden nebeneinander geprüft.
Leo Lee
1.10.2023, 11:07:43
Hallo Diaa, genauso ist es! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo