Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude (Nr. 2) – Kirche
Eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude (Nr. 2) – Kirche
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Januar zündet T eine kleine Marienkapelle an, in der nur im Mai Gottesdienste gefeiert werden. Sie brennt vollständig ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude (Nr. 2) – Kirche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich durch das Anzünden der Kapelle wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kapelle ist eine "Kirche" (§ 306a Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. Zum Tatzeitpunkt muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass sich Menschen in der Kapelle befinden (abstrakte Gefährlichkeit).
Nein, das trifft nicht zu!
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