Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude (Nr. 2) – Kirche
Eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude (Nr. 2) – Kirche
16. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Im Januar zündet T eine kleine Marienkapelle an, in der nur im Mai Gottesdienste gefeiert werden. Sie brennt vollständig ab.
Diesen Fall lösen 74,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eine Kirche oder ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude (Nr. 2) – Kirche
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich durch das Anzünden der Kapelle wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Kapelle ist eine "Kirche" (§ 306a Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. Zum Tatzeitpunkt muss zumindest die Möglichkeit bestehen, dass sich Menschen in der Kapelle befinden (abstrakte Gefährlichkeit).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Vulpes
3.8.2020, 18:53:12
Eine Kapelle ist mit Sicherheit ein der Religionsausübung dienendes Gebäude, aber ich finde es falsch sie als Kirche zu bezeichnen. Dementsprechend ist die Frage, ob eine Kapelle eine Kirche iSd §306a ist, meiner Ansicht nach seltsam gestellt, falls man eigentlich nur fragen will ob es ein taugliches Tatobjekt ist. Oder täusche ich mich da?

Speetzchen
5.8.2020, 18:54:00
Da hast du Recht, aber als Kirche werden im Sinne des StGB Gebäude verstanden, die Orte für Gottesdienste sind. Hier werden in der Kapelle auch Gottesdienste gefeiert, deswegen passt die Bezeichnung Kirche, etwas anderes würde gelten, wenn die Kapelle z.B. nur für das persönliche Gebet oder sowas benutzt würde.

Christian Leupold-Wendling
3.9.2020, 10:45:37
Hi Adrian, gute Frage. Im Ergebnis ist es
unerheblich, ob Du Kapelle unter „Kirche“ oder „ein anderes der Religionsausübung dienendes Gebäude“ subsumierst. Wir finden aber (mit Speetzchen), dass Kapelle besser unter „Kirche“ passt. Was ist denn eine Kapelle? Eine kleine Kirche oder ein gottesdienstlicher Nebenraum in einer größeren Kirche.