Unzulässige Immissionen gem. § 906 BGB
7. April 2025
27 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurist J ist glühender Fan der Heavy Metal Band Iron Maiden. Um auch andere in Begeisterung zu versetzen, dreht J die Anlage in seinem Haus um 23 Uhr voll auf. Der Nachbar N (ebenfalls Eigentümer) möchte dies unterbinden, da er nicht schlafen kann.
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Einordnung des Falls
Unzulässige Immissionen gem. § 906 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. N könnte gegen J einen Anspruch auf Einstellung der Besitzstörung aus § 862 BGB haben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. J hat den Besitz des N an seiner Wohnung gestört (§ 862 Abs. 1 BGB), indem er nachts laut Musik hörte.
Ja, in der Tat!
3. Die Besitzstörung könnte auch durch verbotene Eigenmacht erfolgt sein (§ 858 Abs. 1 BGB).
Ja!
4. Das nächtliche Musikhören ist widerrechtlich, wenn N dies nach § 906 Abs. 1 BGB dulden muss.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Bei der Musik handelt es sich um eine Immission (§ 906 BGB).
Ja, in der Tat!
6. N muss die Musik dulden, da es sich nur um unwesentliche bzw. nicht verhinderbare ortsübliche Beeinträchtigungen handelt (§ 906 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein!
7. J ist Störer (§ 862 BGB).
Ja, in der Tat!
8. N hat gegen J einen Anspruch auf Einstellung der Besitzstörung aus § 862 BGB.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JoJoJo
24.4.2021, 14:40:52
Wo ist denn hier der Unterschied zum Berufsmusikerfall, den ihr online habt (BGH, 26.10.2018), und der über 1004 und nicht 862 gelöst wird?

Tigerwitsch
25.4.2021, 00:23:08
Ich denke, der Unterschied liegt zunächst darin, dass der Anspruch aus §
1004 BGBfür den Eigentümer und § 862 BGB der des B
esitzers ist. Natürlich kann es sein, dass ein Eigentümer (und gleichzeitiger B
esitzer) beide Ansprüche gelten machen kann. Inhaltlicher Art unterscheiden sich die Fälle vor allem darin, dass im vorliegenden die Musik in der Nacht abgespielt wird. Im Berufsmusikerfall sind lediglich Abendstunden o.ä. tangiert. Dort ging es darum, dass der BGH feststellte, dass eine rein individuelle Betrachtung der Belange des Nachbarn auszubleiben hat (Arg.: Ansonsten könnte der Berufsmusiker nie üben bzw Training abhalten, weil es immer jemand geben würde, der sich beschwert). Als Grenzen hat das Gericht dort jedoch u.a. die allgemeinen Ruhezeiten angesehen. Ebenso wie hier (Nacht)
JoJoJo
25.4.2021, 06:10:47
Danke, Tigerwitsch! Also hätten wir hier in beiden Fällen (da beide Anspruchsteller Eigentümer sind) 862 und 1004 zusammen als AGL prüfen können, weil sich die Voraussetzungen im Grunde ähneln? Und das wäre dann vollständiger gewesen?

Tigerwitsch
25.4.2021, 12:44:12
Ich würde sagen, man kann vorliegend beide AGL gleichzeitig bejahen.

Tigerwitsch
25.4.2021, 12:44:55
Bzw anprüfen...

Lukas_Mengestu
11.5.2021, 16:12:31
Hallo JoJoJo, vielen Dank für deine gute Frage. Wie Tigerwitsch schon ausgeführt hat, unterscheiden sich § 862 BGB und §
1004 BGBin erster Linie auf der tatbestandlichen Ebene, da einmal der B
esitz und das andere Mal das Eigentum geschützt werden, was aber häufig zusammenfällt. Im Zivilrecht wirst Du in vielen Fällen vor dem Problem stehen, dass es mehr als eine Anspruchsgrundlage (AGL) gibt. Gerade in den Gutachten-Klausuren im ersten Examen wird hier verlangt, dass Du auf alle in Betracht kommenden kurz eingehst und diese erläuterst. Anders ist dies, wenn Du während des Referendariates ein Urteil schreibst. Sobald eine AGL bejaht wird, gewinnt der Kläger seine Klage. Ob daneben noch 4 weitere Ansprüche vorliegen interessiert die Richterin nun wenig.

Lukas_Mengestu
11.5.2021, 16:15:30
In unseren systematischen Kursen fokussieren wir uns ebenfalls in der Regel auf ein Problemfeld. Die Fälle hier sind insoweit häufig nicht abschließend zu verstehen. Das heißt, neben den behandelten Ansprüchen kommen regelmäßig auch andere Ansprüche in Betracht, weswegen Dir manche Fälle beim Durchspielen an unterschiedlichen Standorten wieder begegnen werden. Viel Spaß weiterhin und beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Cocos.lawstudy
16.3.2025, 10:56:14
@[Lukas_Mengestu](136780) Ich fände es cool, wenn die weiteren Ansprüche auch kurz erwähnt werden. Vllt ein kurzes Hinweiskästchen für Klausuren, § xyz plus bzw minus wegen Merkmal x.
Findet Nemo Tenetur
17.3.2025, 22:45:37
Hier waren ja jetzt beide Eigentümer. Wenn das nicht der Fall ist: Wenn man bei der Widerrechtlichkeit iRd verbotenen Eigenmacht, § 858 (iRd § 861), § 906 I prüft, wird § 906 I dann analog angewandt? Bzw. weswegen wendet man § 906 I iRd Prüfung von § 858 I nicht immer analog an, weil es ja gerade nicht auf die Eigentümerstellung ankommt?
Findet Nemo Tenetur
17.3.2025, 22:50:01
Ich würde @[Cocos.lawstudy](28586) bzgl. der Erwähnung weiterer Ansprechen widersprechen wollen. Würde man alle möglichen in Betracht kommenden Ansprüche noch erwähnen, wäre jeder Fall völlig überladen, zumal es ja oft überhaupt nicht möglich ist, kurz (+) oder (-) festzustellen, weil so simpel ist es ja dann doch nicht immer. Ich finde es gut, wenn die Fälle übersichtlich blieben. Man könnte höchstens dazu schreiben, dass es eben noch andere Ansprüche gibt… andererseits finde ich es eigentlich bei der Handhabe der Platform recht klar, dass die Fälle jeweils kein Gutachtenanspruch haben, sondern nur einen spezifischen Bereich abdecken sollen.

ri
19.7.2021, 22:30:45
Falls sich jemand fragt, was „unwägbare Stoffe“ / Imponderabilien sind: man kann sie nicht auf die Waage legen Vielleicht trivial, aber ich habe das nicht sofort gecheckt
Blotgrim
27.10.2022, 11:44:17
Also wenn ich die Aufgabe richtig verstanden habe steht in der einen Frage, das das Handeln
rechtswidrigist, wenn eine Duldungspflicht des N besteht. Ist es nicht genau anders herum ?

Lukas_Mengestu
27.10.2022, 16:58:22
Hallo Blotgrim, in der Tat war die Frage so gestellt. Die Antwort darauf war allerdings: "Stimmt nicht" Denn wie Du schon richtig ausgeführt hast, ist eine Störung rechtmößig, wenn der Nachbar verpflichtet ist, sie zu dulden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Diaa
15.10.2023, 13:38:13
Ist § 866 etwa eine Ausschlussnorm?

Paulah
15.10.2023, 17:41:10
§ 866 kommt in der Aufgabe gar nicht vor. Was meinst du?
Diaa
15.10.2023, 17:50:14
Das war nicht auf diese Aufgabe bezogen, sondern generell.