Keine Höchstpersönlichkeit Prokura
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prokurist P ist bei I, dem Inhaber eines Handelsgeschäfts angestellt. P fühlt sich von seiner Arbeit überlastet und ernennt seinen Kollegen K im Namen des I ebenfalls zum Prokuristen.
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Einordnung des Falls
Keine Höchstpersönlichkeit Prokura
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Stellvertretung (§§ 164ff. BGB) ist für alle Willenserklärungen zulässig.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. P konnte dem K als Vertreter des I Prokura erteilen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.