Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Keine Höchstpersönlichkeit Prokura

Keine Höchstpersönlichkeit Prokura

21. November 2024

4,8(16.845 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Prokurist P ist bei I, dem Inhaber eines Handelsgeschäfts angestellt. P fühlt sich von seiner Arbeit überlastet und ernennt seinen Kollegen K im Namen des I ebenfalls zum Prokuristen.

Diesen Fall lösen 82,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Keine Höchstpersönlichkeit Prokura

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Stellvertretung (§§ 164ff. BGB) ist für alle Willenserklärungen zulässig.

Nein!

Die Stellvertretung nach §§ 164ff. BGB kann im Einzelfall unzulässig sein. Dies gilt beispielsweise bei höchstpersönlichen Rechtsgeschäften. Die Höchstpersönlichkeit eines Rechtsgeschäfts folgt dabei entweder aus dem Gesetz oder aus Vertrag (gewillkürte Höchstpersönlichkeit). Fälle von gesetzlich angeordneter Höchstpersönlichkeit finden sich vor allem im Familien- und Erbrecht wegen der persönlichen Bedeutung der Rechtsgeschäfte.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. P konnte dem K als Vertreter des I Prokura erteilen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Die Prokura kann nur von dem Inhaber des Handelsgeschäfts selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter mittels ausdrücklicher Erklärung erteilt werden (§ 48 Abs. 1 HGB). P ist Prokurist und damit zu allen Arten von Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, ermächtigt (§ 49 Abs. 1 HGB). P ist als Prokurist allerdings nur ein rechtsgeschäftlich bestellter und kein gesetzlicher Vertreter.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

NIC

NickFischer

8.4.2023, 22:42:16

Ist nicht schon das Argument ausreichend, dass die Prokuraerteilung kein Geschäft ist, was der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt und deshalb nicht von der Vertretungsmacht des Prokuristen abgedeckt ist?

Hu Bin

Hu Bin

11.4.2023, 18:03:51

text

Dogu

Dogu

30.5.2023, 18:09:43

Das stimmt aber nicht. Der Betrieb eines Handelsgewerbes bringt auch Erteilungen von Prokura mit sich. Ansonsten hätte P ja von I auch keine erhalten.

Jakob G.

Jakob G.

5.8.2024, 21:00:35

"Unterprokura" kann nicht erteilt werden, weil sie nur von GESETZLICHEN Vertreter*innen oder de*r Inhaber*in erteilt werden kann (§ 48 I HGB)


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen