Klage um ausstehende Miete in Höhe von 8.000 € aus der Vermietung von Büroräumen
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet in Kiel bei V Büroräume für seine aufstrebende Marketing-Agentur. Das Geschäft läuft jedoch nicht gut an und M gerät in Zahlungsrückstand. V möchte Klage wegen der ausstehende Miete in Höhe von € 8.000 erheben.
Einordnung des Falls
Klage um ausstehende Miete in Höhe von 8.000 € aus der Vermietung von Büroräumen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einem Streitgegenstand von bis zu € 5.000,00 sind stets die Amtsgerichte zuständig, ab € 5.000,01 die Landgerichte.
Nein, das trifft nicht zu!
2. V verlangt von seinem Mieter M € 8.000, sodass das Landgericht sachlich zuständig ist.
Ja!