Habgier - Grundfall Auftragsmord
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Auftragsmörder T bringt die O um. Dies tat er ausschließlich, weil er von Os Ehemann €15.000 für die Tötung versprochen bekommen hat.
Einordnung des Falls
Habgier - Grundfall Auftragsmord
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat das Mordmerkmal "Habgier" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB) verwirklicht.
Ja, in der Tat!