Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
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Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
9. April 2026
4 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um den Schweinezüchter Z zu schädigen, zündet T das große Futtermittellager an.
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