Strafrecht

BT 4: Brandstiftungsdelikte

Brandstiftung, § 306 StGB

Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

9. Oktober 2025

2 Kommentare

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Um den Schweinezüchter Z zu schädigen, zündet T das große Futtermittellager an.

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