Einwilligung
31. Mai 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (18.215 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bittet den B, ihm sein altes Ruderboot anzuzünden. B erfüllt den Wunsch des A.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einwilligung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat den Tatbestand der Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB) erfüllt, wenn er "ein fremdes Wasserfahrzeug in Brand gesetzt hat".
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Ruderboot des A ist für B "fremd" (§ 306 Abs. 1 StGB).
Ja!
3. B hat das Ruderboot "in Brand gesetzt" (§ 306 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
4. Infolge der Einwilligung des A ist das Handeln des B gerechtfertigt.
Ja, in der Tat!
5. B hat sich durch das Inbrandsetzen des Ruderboots wegen Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!