Nr. 6 – Landwirtschaftliche Erzeugnisse

22. November 2024

4,7(2.553 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Um B zu ärgern, zündet A einen Halm Weizen vom Feld der B an.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Nr. 6 – Landwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Halm Weizen ist ein "landwirtschaftliches Erzeugnis" (§ 306 Abs. 1 Nr. 6 Var. 1 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Landwirtschaftliche Anlagen sind solche, die nicht schon durch die Nr. 2 oder 3 erfasst sind, also vor allem bestellte Felder sowie Lagerstätten von zum Eigenverbrauch bestimmten Erzeugnissen wie Heu. Erzeugnisse der Landwirtschaft sind etwa Korn, Stroh oder geerntete (Feld-)Früchte. Der Wortlaut des § 306 Abs. 1 StGB ist teilweise sehr weit. Angesichts der hohen Strafandrohung (Verbrechen) ist eine restriktive Interpretation notwendig. Die h.M. bezieht nur solche Objekte in den Schutzbereich ein, die eine große Menge oder einen erheblichen Wert (>€1.000) verkörpern. Ein einzelner Halm Weizen reicht danach nicht aus.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jakob

Jakob

30.4.2024, 22:17:47

Vielleicht könnte die Aufgabe in zwei Fragen umgeändert werden. Weil wie in der Lösung richtig gesagt, ist ein Halm nach dem Wortlaut ein landwirtschaftliches Erzeugnis. Aber dieser Wortlaut gehört eingeschränkt. Ich finde man sollte die teleologische Reduktion in einer weiteren Aufgabe erwähnen.

AG

agi

13.10.2024, 16:28:44

Wollte ich ebenfalls anmerken


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen