Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 6 – Landwirtschaftliche Erzeugnisse
Nr. 6 – Landwirtschaftliche Erzeugnisse
16. September 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (4.213 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um B zu ärgern, zündet A einen Halm Weizen vom Feld der B an.
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