Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Brandstiftung, § 306 StGB
Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder fortwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder fortwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um den Schweinezüchter Z zu schädigen, zündet T das große Futtermittellager an.
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Einordnung des Falls
Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder fortwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Futtermittellager ist eine "ernährungswirtschaftliche Anlage" (§ 306 Abs. 1 Nr. 6 Var. 2 StGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sniter
12.9.2023, 19:31:34
Könnte man hier nicht auch Nr. 3 "Warenlager" annehmen?
hannabuma
15.2.2024, 14:05:45
Ich denke das verneint man hier, weil das Futter dem Eigenverbrauch des Schweinezüchters für seine Tiere dient und nicht dem gewerblichen Umsatz.