Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder fortwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um den Schweinezüchter Z zu schädigen, zündet T das große Futtermittellager an.
Einordnung des Falls
Nr. 6 – Land-, ernährungs- oder fortwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Futtermittellager ist eine "ernährungswirtschaftliche Anlage" (§ 306 Abs. 1 Nr. 6 Var. 2 StGB).
Ja!