Gezielter Messerstich ins Herz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radiologe R gerät mit seinem Kollegen O hinsichtlich der Finanzierung einer neuen Praxis in dauerhaften Streit. Er will O mit einem gezielten Messerstich ins Herz aus dem Weg räumen. O stirbt kurz nach dem Stich.
Einordnung des Falls
Gezielter Messerstich ins Herz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R hat O "grausam" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!