Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Gezielter Messerstich ins Herz
Gezielter Messerstich ins Herz
4. Juli 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (6.251 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radiologe R gerät mit seinem Kollegen O hinsichtlich der Finanzierung einer neuen Praxis in dauerhaften Streit. Er will O mit einem gezielten Messerstich ins Herz aus dem Weg räumen. O stirbt kurz nach dem Stich.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gezielter Messerstich ins Herz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R hat O "grausam" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
annsophie.mzkw
6.2.2025, 16:59:13
Eine Genickschussanlage wie sie während der NS-Zeit eingesetzt wurde (KZ Buchenwald), bei denen KZ-Inhaftierte mit dem Vorwand, deren Körpergröße bestimmen zu wollen dazu bewegt wurden sich vor eine Wand zu stellen, um sie sodann von der anderen Seite des Raums aus zu erschießen dürften aber wohl das Mordmerkmal der
Heimtückeerfüllen oder?
Flow
17.2.2025, 15:31:25
Gegenfrage: Können Zwangsgefangene überhaubt
arglossein? Ich würde hier, zumindest nach Definition und in Anbetracht der Unterbringungsverhältnisse nicht anzunehmen wagen, das Gegangene in einem Konzentrationslager jemals
arglossein können. Vielmehr dürften Sie sich in einer Dauerangst, einer dauerhaften
Argwohn, um ihr Leben befunden haben. Dererlei Vorwände des NS-Apperats gestalten sich für mich eher wie ein Versuch der ,,geordneten Tötung" um Massenhysterie zu verhindern als eine zur Tötung
notwendigeheimtückische Tötungsha dlung, denn die Gefangenen hätten die Handelnen auch ohne diese Maßnahme ermorden können.

Christine
2.4.2025, 13:15:11
@[as.mzkw](244917)Hi, nein, mM nach würde dadurch definitiv nicht das Merkmal der
Heimtückeerfüllt sein. Dies setzt ja
Arglosigkeitund
Wehrlosigkeitvoraus.
Arglosist, wer sich bei Beginn des ersten mit
Tötungsvorsatzes geführten Angriffs keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht. Als KZ-Gefangener wusste leider jeder, was auf ihn zukommen könnte/ würde - sei es Hunger oder Tod, auf welche Art auch immer - sodass keine
Arglosigkeitmehr angenommen werden kann. In der Hinsicht schließe ich mich der Ausführung von @[Flow](253259) an :) Das andere
Mordmerkmale(
niedrige Beweggründe/ Mordlust (je nach Soldat)) angenommen werden können will ich allerdings nicht ausschließen.
Japp
11.6.2025, 11:29:16
Ich sehe das anders als meine beiden Vorredner*innen, Denn
arglosist, wer sich bei Beginn des erstem mit
Tötungsvorsatzgeführten Angriffs (=Zeitpunkt des Versuchs) keines Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht Eine latente Angst, welche auf früheren Aggressionen beruht, hebt die
Arglosigkeitdes Opfers erst dann auf, wenn ein Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff auf Leib oder Leben nun unmittelbar bevorsteht Meiner Meinung nach kann man nicht pauschal sagen, KZ Gefangene hätten gewusst, was auf sie zukommt und hätten daher nicht
arglossein können. Gerade in den Anfängen wussten die Menschen ja eben nicht, was auf sie zukommt, als sie in die KZ gebracht wurden. Ich würde die
Heimtückeje nach Fall über die latente Angst schon bejahen, denn in dem Beispiel von @[annsophie.mzkw](244917) wurden die Gefangenen unter einem Vorwand dazu gebracht, sich vor die Wand zu stellen und waren daher nicht in der Annahme, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff nun unmittelbar bevorsteht, wenn sie wirklich dachten, nun würde lediglich ihre Körpergröße gemessen werden.