Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Gezielter Messerstich ins Herz
Gezielter Messerstich ins Herz
4. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (5.279 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Radiologe R gerät mit seinem Kollegen O hinsichtlich der Finanzierung einer neuen Praxis in dauerhaften Streit. Er will O mit einem gezielten Messerstich ins Herz aus dem Weg räumen. O stirbt kurz nach dem Stich.
Diesen Fall lösen 84,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gezielter Messerstich ins Herz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R hat O "grausam" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
as.mzkw
6.2.2025, 16:59:13
Eine Genickschussanlage wie sie während der NS-Zeit eingesetzt wurde (KZ Buchenwald), bei denen KZ-Inhaftierte mit dem Vorwand, deren Körpergröße bestimmen zu wollen dazu bewegt wurden sich vor eine Wand zu stellen, um sie sodann von der anderen Seite des Raums aus zu erschießen dürften aber wohl das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllen oder?
Flow
17.2.2025, 15:31:25
Gegenfrage: Können Zwangsgefangene überhaubt arglos sein? Ich würde hier, zumindest nach Definition und in Anbetracht der Unterbringungsverhältnisse nicht anzunehmen wagen, das Gegangene in einem Konzentrationslager jemals arglos sein können. Vielmehr dürften Sie sich in einer Dauerangst, einer dauerhaften
Argwohn, um ihr Leben befunden haben. Dererlei Vorwände des NS-Apperats gestalten sich für mich eher wie ein Versuch der ,,geordneten Tötung" um Massenhysterie zu verhindern als eine zur Tötung notwendige heimtückische Tötungsha dlung, denn die Gefangenen hätten die Handelnen auch ohne diese Maßnahme ermorden können.