Gezielter Messerstich ins Herz

4. Juli 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Radiologe R gerät mit seinem Kollegen O hinsichtlich der Finanzierung einer neuen Praxis in dauerhaften Streit. Er will O mit einem gezielten Messerstich ins Herz aus dem Weg räumen. O stirbt kurz nach dem Stich.

Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Gezielter Messerstich ins Herz

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. R hat O "grausam" getötet (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 2 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

Grausam tötet, wer dem Opfer aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung besonders starke Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen. Entscheidend ist eine in objektiver Hinsicht hochgradig schmerzvolle Tötungsaktion. Die mit einer Tötung mehr oder weniger zwangsläufig verbundene normale Schmerzverursachung kann jedoch nicht den Unrechtssprung vom Totschlag zum Mord ausmachen. Deshalb ist der gezielte Messerstich ins Herz durch R nicht als grausame Tötung einzustufen. Aus dem gleichen Grund ist auch ein hinrichtungsähnlicher Genickschuss keine grausame Tötung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

AN

annsophie.mzkw

6.2.2025, 16:59:13

Eine Genickschussanlage wie sie während der NS-Zeit eingesetzt wurde (KZ Buchenwald), bei denen KZ-Inhaftierte mit dem Vorwand, deren Körpergröße bestimmen zu wollen dazu bewegt wurden sich vor eine Wand zu stellen, um sie sodann von der anderen Seite des Raums aus zu erschießen dürften aber wohl das Mordmerkmal der

Heimtücke

erfüllen oder?

Flow

Flow

17.2.2025, 15:31:25

Gegenfrage: Können Zwangsgefangene überhaubt

arglos

sein? Ich würde hier, zumindest nach Definition und in Anbetracht der Unterbringungsverhältnisse nicht anzunehmen wagen, das Gegangene in einem Konzentrationslager jemals

arglos

sein können. Vielmehr dürften Sie sich in einer Dauerangst, einer dauerhaften

Argwohn

, um ihr Leben befunden haben. Dererlei Vorwände des NS-Apperats gestalten sich für mich eher wie ein Versuch der ,,geordneten Tötung" um Massenhysterie zu verhindern als eine zur Tötung

notwendige

heimtückische Tötungsha dlung, denn die Gefangenen hätten die Handelnen auch ohne diese Maßnahme ermorden können.

Christine

Christine

2.4.2025, 13:15:11

@[as.mzkw](244917)Hi, nein, mM nach würde dadurch definitiv nicht das Merkmal der

Heimtücke

erfüllt sein. Dies setzt ja

Arglosigkeit

und

Wehrlosigkeit

voraus.

Arglos

ist, wer sich bei Beginn des ersten mit

Tötungsvorsatz

es geführten Angriffs keines erheblichen tätlichen Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht. Als KZ-Gefangener wusste leider jeder, was auf ihn zukommen könnte/ würde - sei es Hunger oder Tod, auf welche Art auch immer - sodass keine

Arglosigkeit

mehr angenommen werden kann. In der Hinsicht schließe ich mich der Ausführung von @[Flow](253259) an :) Das andere

Mordmerkmale

(

niedrige Beweggründe

/ Mordlust (je nach Soldat)) angenommen werden können will ich allerdings nicht ausschließen.

JAP

Japp

11.6.2025, 11:29:16

Ich sehe das anders als meine beiden Vorredner*innen, Denn

arglos

ist, wer sich bei Beginn des erstem mit

Tötungsvorsatz

geführten Angriffs (=Zeitpunkt des Versuchs) keines Angriffs auf sein Leben oder seine körperliche Unversehrtheit versieht Eine latente Angst, welche auf früheren Aggressionen beruht, hebt die

Arglosigkeit

des Opfers erst dann auf, wenn ein Anlass für die Annahme bestand, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff auf Leib oder Leben nun unmittelbar bevorsteht Meiner Meinung nach kann man nicht pauschal sagen, KZ Gefangene hätten gewusst, was auf sie zukommt und hätten daher nicht

arglos

sein können. Gerade in den Anfängen wussten die Menschen ja eben nicht, was auf sie zukommt, als sie in die KZ gebracht wurden. Ich würde die

Heimtücke

je nach Fall über die latente Angst schon bejahen, denn in dem Beispiel von @[annsophie.mzkw](244917) wurden die Gefangenen unter einem Vorwand dazu gebracht, sich vor die Wand zu stellen und waren daher nicht in der Annahme, dass der ständig befürchtete schwerwiegende Angriff nun unmittelbar bevorsteht, wenn sie wirklich dachten, nun würde lediglich ihre Körpergröße gemessen werden.


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