Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Einbruch in einen umschlossenen Raum (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB) und subjektive und objektive Geringwertigkeit einer Sache (§ 243 II StGB)
Einbruch in einen umschlossenen Raum (§ 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB) und subjektive und objektive Geringwertigkeit einer Sache (§ 243 II StGB)
19. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (11.983 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Gelegenheitsdiebin G entdeckt zufällig auf dem Beifahrersitz eines parkenden Autos eine Uhr, die sie für besonders wertvoll hält. Kurzerhand schlägt sie die Scheibe des Autos ein und entwendet die Uhr. Später stellt sich heraus, dass die Uhr tatsächlich nur 10 Euro wert ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!