Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Abwandlung - Verloren gegangener Schlüssel als falscher Schlüssel i.S.v. § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB
Der schusselige S verliert den Schlüssel zu dem Keller seiner Mietwohnung, in dem seine Modelleisenbahn steht. Bevor dieser den Verlust bemerkt, findet seine Modellbaukonkurrentin M den Schlüssel und verschafft sich damit Zugang zu dem Keller. Dort entwendet sie eine Modelllok des S.
Strafrecht > BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Grundfall - Eindringen in einen umschlossenen Raum mit einem falschen Schlüssel, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB
S hat in dem Keller seiner Mietwohnung eine Modelleisenbahn aufgebaut, auf die seine Modellbaukonkurrentin M schon lange ein Auge geworfen hat. Von S unbemerkt lässt sie sich einen Nachschlüssel anfertigen, mit Hilfe dessen sie sich Zugang zum Keller verschafft. Dort entwendet sie eine seltene Lok.