Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)

Abwandlung - Verloren gegangener Schlüssel als falscher Schlüssel i.S.v. § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB

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Abwandlung - Verloren gegangener Schlüssel als falscher Schlüssel i.S.v. § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB

24. März 2026

6 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der schusselige S verliert den Schlüssel zu dem Keller seiner Mietwohnung, in dem seine Modelleisenbahn steht. Bevor dieser den Verlust bemerkt, findet seine Modellbaukonkurrentin M den Schlüssel und verschafft sich damit Zugang zu dem Keller. Dort entwendet sie eine Modelllok des S.

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