Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB

Kein Durchschlagen der reiserechtlichen Verjährung auf deliktische Ansprüche

Kein Durchschlagen der reiserechtlichen Verjährung auf deliktische Ansprüche

19. August 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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R bucht bei V eine Pauschalreise. In der Hotelbar, die zu dem von V betriebenen Hotel gehört, stürzt R aufgrund einer morschen Treppenstufe und bricht sich das Bein. V wusste von der sanierungsbedürftigen Treppe. R berichtet V direkt davon, macht aber erst 2 1/2 Jahre nach ihrer Reise Schadensersatz geltend.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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