Zivilrecht

Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse

Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB

Leistungserbringer kein Verrichtungsgehilfe + Verkehrssicherungspflicht

Leistungserbringer kein Verrichtungsgehilfe + Verkehrssicherungspflicht

18. Dezember 2025

7 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Hotelbetreiber H betreibt die Poolanlage, die zu der von R bei V gebuchten Pauschalreise gehört. Die Poolanlage wurde mangelhaft erbaut. Als R in den Pool geht, verletzt sie sich. Es entstehen Behandlungskosten i.H.v. €1000. 2 ½ Jahre nach Reiseende verlangt R Schadensersatz.

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